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Rahmenbedingungen

Diagnostik und Therapieziele

Nach dem Erstgespräch erfolgt in der Regel im Rahmen von fünf probatorischen Sitzungen eine ausführliche diagnostische Einschätzung der Beschwerden. Mögliche Therapieziele werden dabei erarbeitet und vereinbart.

Abrechnung und Kostenübernahme

Ist gemeinsam von Patienten- sowie Therapeutenseite die Entscheidung für eine Therapie gefallen, wird bei der Krankenkasse ein Antrag für die Genehmigung einer Psychotherapie gestellt.

Eine Abrechnung kann sowohl mit privaten als auch mit gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.

Manche PatientInnen entscheiden sich dafür, die Kosten der Behandlung selbst zu tragen. In diesen Fällen ist es möglich, die Anzahl der Therapiestunden im Sinne einer Kurzzeittherapie zu beschränken.



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